Besser sichtbar: ab 1. April gilt für alle E-Biker Lichtpflicht am Tag!
Ab den 1. April gilt für alle E-Biker auf «öffentlichen Verkehrsflächen» Lichtpflicht. Das sind die Weisungen des ASTRA:
Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden.
Es muss kein spezielles Tagfahrlicht angebracht werden.
Das Tagfahrlicht ist nicht typengenehmigungspflichtig.
Es werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert.
Das Tagfahrlicht darf nicht blinken oder blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein.
Am Tag muss das Licht nur vorne brennen, das ASTRA empfiehlt aber auch
das Rücklicht einzuschalten.
Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg
oder ein Bike-Trail ist im Normalfall eine öffentliche Strasse.
Nichteinhaltung der neuen Weisung wird gebüsst.
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