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Lichtpflicht für alle E-Biker


Besser sichtbar: ab 1. April gilt für alle E-Biker Lichtpflicht am Tag!


Ab den 1. April gilt für alle E-Biker auf «öffentlichen Verkehrsflächen» Lichtpflicht. Das sind die Weisungen des ASTRA:


  • Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.

  • Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden.

  • Es muss kein spezielles Tagfahrlicht angebracht werden.

  • Das Tagfahrlicht ist nicht typengenehmigungspflichtig.

  • Es werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert.

  • Das Tagfahrlicht darf nicht blinken oder blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein.

  • Am Tag muss das Licht nur vorne brennen, das ASTRA empfiehlt aber auch

  • das Rücklicht einzuschalten.

  • Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg

  • oder ein Bike-Trail ist im Normalfall eine öffentliche Strasse.

  • Nichteinhaltung der neuen Weisung wird gebüsst.

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